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  • POL-MA: Mannheim: Tödlicher Unfall zwischen Motorrad und Lkw - Rettungskräfte im Einsatz - Zeugenaufruf - Pressemeldung Nr. 3 - 2 - 1

    09.06.2026 – 13:00 Polizeipräsidium Mannheim Mannheim (ots) Wie bereits berichtet, ereignete sich am Montagnachmittag auf der B 44 bei Mannheim-Sandhofen ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem eine 28-jährige Motorradfahrerin tödliche Verletzungen erlitt. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen war die 28-Jährige gegen 16:40 Uhr mit ihrem Kraftrad auf der B 44 von Sandhofen in Richtung Lampertheim unterwegs. In Höhe der Ampel an der Anschlussstelle zur A 6 in Fahrtrichtung Viernheim musste die Frau ihr Motorrad verkehrsbedingt abbremsen. Dabei fuhr ihr der nachfolgende 45-Jährige mit seinem Sattelzug auf. Die Motorradfahrerin stürzte und wurde anschließend von dem Sattelzug überrollt. Sie erlitt schwerste Verletzungen, denen sie trotz Reanimationsversuchen durch Rettungskräfte und Notarzt noch an der Unfallstelle erlag. Während der Unfallaufnahme mussten vorübergehende Fahrbahnsperrungen vorgenommen werden. Der Verkehr wurde währenddessen von Polizeikräften an der Unfallstelle vorbeigeleitet. Im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen war auch ein Rettungshubschrauber im Einsatz. Zur Aufklärung der näheren Unfallumstände, insbesondere wie es zur Kollision kam, wurde ein Unfallsachverständiger hinzugezogen. Die Ermittlungen der Unfallspezialisten des Verkehrsdienstes Mannheim zur Klärung des Unfallhergangs dauern an. Zeuginnen und Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und sachdienliche Hinweise zum Unfallablauf geben können, werden gebeten, sich beim Verkehrsdienst Mannheim unter Tel.: 0621/174-4222 zu melden. 08.06.2026 – 23:06 Polizeipräsidium Mannheim POL-MA: Mannheim: Schwerer Unfall zwischen Motorrad und Lkw - Rettungskräfte im Einsatz - Pressemeldung Nr. 2 Mannheim (ots) Wie bereits berichtet ereignete sich am Montagnachmittag, gegen 16.40 Uhr, auf der Frankenthaler Straße (B44) ein schwerer Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem Lkw. Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhren eine 28-jährige Motoradfahrerin und ein 45-jähriger Lkw-Fahrer die Frankenthaler Straße (B 44) in Fahrtrichtung Lampertheim. In Höhe der Anschlussstelle zur BAB 6 kollidierte der Lkw mit dem Motorrad, wodurch die 28-jährige Fahrerin zu Boden stürzte und sich schwerste Verletzungen zuzog. Trotz umgehend eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen erlag die 28-Jährige noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen. Die Schäden an beiden Fahrzeugen werden mit insgesamt ca. 5000,- Euro beziffert. Der genaue Unfallhergang ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Der Verkehrsdienst Mannheim und die Staatsanwaltschaft Mannheim haben in enger Zusammenarbeit mit einem Unfallsachverständigen die weiteren Ermittlungen aufgenommen. 08.06.2026 – 16:53 Polizeipräsidium Mannheim POL-MA: Mannheim: Schwerer Unfall zwischen Motorrad und Lkw - Rettungskräfte im Einsatz - Pressemeldung Nr. 1 Mannheim (ots) Aktuell sind Kräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei bei einem größeren Verkehrsunfall auf der Frankenthaler Straße (B44), kurz vor der Anschlussstelle zur BAB 6, eingesetzt. Hierbei kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem Lkw. Über den genauen Unfallhergang sowie zu dem Verletzungsbild der Unfallbeteiligten liegen derzeit noch keine gesicherten Informationen vor. Durch die laufenden Einsatzmaßnahmen kann es zu Verkehrsbehinderungen und zu kurzfristigen Fahrbahnsperrungen kommen. Es wird nachberichtet. KI-Symbolbild

  • POL-MA: Heidelberg: Verdacht der Brandstiftung bei der Heiligenberggrundschule - Zeugenaufruf

    07.06.2026 – 10:27 Polizeipräsidium Mannheim Heidelberg (ots) In den frühen Morgenstunden des 07.06.2026 meldete ein Zeuge gegen 03:45 Uhr einen brennenden Mülleimer auf einem Schulgelände in der Berliner Straße im Stadtteil Handschuhsheim. Die Berufsfeuerwehr stellte bei ihrem Eintreffen zwei brennende Mülltonnen auf dem Schulhof unter einem Unterstand fest, der dadurch beschädigt wurde. Ein Übergreifen des Feuers auf angrenzende Gebäudeteile konnte verhindert werden. Zeitgleich brannten im hinteren Teil des Schulhofs eine Tischplatte sowie eine Sitzbank. Die Brände wurden durch die Feuerwehr gelöscht. Personen wurden nicht verletzt. Der Schaden wird auf ca. 5.000 Euro geschätzt. Die Ermittlungen zur Brandursache hat das zuständige Polizeirevier Heidelberg-Nord übernommen. Zeugen, die verdächtigte Wahrnehmungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich dort unter der Telefonnummer 06221/ 45690 zu melden. https://maps.app.goo.gl/jmMmLJokH4sSCdMX8 KI-Symbolbild

  • POL-MA: Wiesloch/Rhein-Neckar-Kreis: Unfallflucht auf dem Parkplatz eines Gartencenters - Zeugen gesucht

    07.06.2026 – 10:23 Polizeipräsidium Mannheim Wiesloch (ots) Zwischen 12.15 Uhr und 14 Uhr kam es am Samstag zu einer Verkehrsunfallflucht auf dem Parkplatz eines Gartencenters in der Hauptstraße Wiesloch. Ein bislang unbekannter Autofahrer touchierte beim Ausparken einen Ford Kuga und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. An dem Ford entstand ein Sachschaden von ca. 8.000 Euro. Das Polizeirevier Wiesloch hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen. Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich dort unter der Telefonnummer 06222/57090 zu melden.

  • POL-MA: Wiesloch, Rhein-Neckar-Kreis: Vermisstensuche mit Unterstützung des Polizeihubschraubers

    07.06.2026 – 08:21 Polizeipräsidium Mannheim Wiesloch, Rhein-Neckar-Kreis (ots) Momentan sucht die Polizei mit Unterstützung eines Hubschraubers im Bereich Wiesloch / Dielheim nach einer vermissten Frau. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich in einer hilflosen Lage befindet und dringend medizinische Hilfe benötigt. Zuletzt wurde sie in der Feldrandlage zwischen Wiesloch und Dielheim gesehen. Beschreibung: 26 Jahre alt, ca. 1.60 Meter groß, schlank. Sie trug eine schwarze Jogginghose und einen hellblauen Kapuzenpullover. Hinweise zu dem momentanen Aufenthaltsort der Vermissten nimmt jede Polizeidienststelle entgegen oder können unter dem Notruf 110 weitergegeben werden.

  • POL-MA: Heidelberg-Emmertsgrund: Fahrzeugbrand in der Straße "Emmertsgrundpassage", Pressemitteilung Nr. 1 & 2

    07.06.2026 – 02:53 Polizeipräsidium Mannheim Heidelberg (ots) Wie bereits berichtet, ereignete sich am Samstagabend des 06.06.2026 gegen 19:00 Uhr in der Straße Emmertsgrundpassage des Heidelberger Stadtteils Emmertsgrund ein Fahrzeugbrand. Der Brand konnte zügig durch die eingesetzte Feuerwehr gelöscht werden, allerdings wurde der darunter befindliche Straßenbelag in Mitleidenschaft gezogen. Die Brandursache ist bislang nicht bekannt und Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Der entstandene Schaden an dem BMW wird auf ca. 3500 Euro geschätzt. Das Polizeirevier Heidelberg-Süd hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen. 06.06.2026 – 19:08 Polizeipräsidium Mannheim POL-MA: Heidelberg-Emmertsgrund: Fahrzeugbrand in der Straße "Emmertsgrundpassage", Pressemitteilung Nr. 1 Heidelberg (ots) Aktuell befinden sich Polizei und Feuerwehr in der Straße Emmertsgrundpassage im Heidelberger Stadtteil Emmertsgrund im Einsatz, da dort ein Fahrzeug in Brand geraten ist. Zur Brandursache ist noch nichts bekannt. Nach derzeitigem Stand gibt es keine verletzten Personen. Es wird nachberichtet.

  • POL-MA: Zuzenhausen/Rhein-Neckar-Kreis: 26-Jähriger wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

    05.06.2026 – 13:12 Polizeipräsidium Mannheim Rhein-Neckar-Kreis (ots) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 26-jährigen Mann erlassen. Ihm wird in drei Fällen das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen, wobei er diese in zwei Fällen in Tateinheit mit Diebstahl und in einem Fall in Tateinheit mit einem versuchten Diebstahl begangen haben soll. Nach bisherigem Ermittlungsstand soll sich der 26-Jährige im Verlauf des Abends des 30. Novembers 2025 gegen 22:45 Uhr an den Bahnhof in Zuzenhausen begeben haben. Dort soll er in einen auf dem Bahnsteig befindlichen Zigarettenautomaten einen selbstgebauten Sprengsatz eingeführt und diesen zur Explosion gebracht haben. Durch die Detonation sei der Zigarettenautomat vollständig zerstört und Teile des Automaten sowie die darin befindlichen Zigarettenschachteln im Umkreis verstreut worden. Der Tatverdächtige soll daraufhin einen Teil der Zigarettenschachteln im Wert von etwa 1.000,00 Euro eingesammelt haben und sodann geflüchtet sein. Der Sachschaden am Zigarettenautomaten belief sich auf etwa 2.800,00 Euro. Im Zuge der umfassenden Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg ergab sich der Tatverdacht gegen den 26-Jährigen, welchem nun noch zwei weitere Taten vorgeworfen werden: So soll er in den frühen Morgenstunden des 27. Novembers 2025 einen Fahrkartenautomaten an einer Bahnhaltestelle im Denkemerweg in Herbertingen (Baden-Württemberg) mittels einer unkonventionellen Sprengvorrichtung aufgesprengt haben. Hierbei habe er einen Sachschaden in Höhe von 32.000,00 Euro verursacht, jedoch nicht das darin befindliche Bargeld erreicht und sei ohne Beute geflüchtet. Am 13. Dezember 2025 soll er gegen 05:20 Uhr einen selbstgebauten Sprengkörper in einen Zigarettenautomaten im Habigweg im Heidelberger Stadtteil Kirchheim eingeführt und zur Detonation gebracht haben. Hierbei habe er Zigaretten sowie einen niedrigen Bargeldbetrag erbeutet. Der Sachschaden konnte hierbei auf etwa 2.400,00 Euro beziffert werden. Nach weiteren Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit dem Kriminalkommissariat Sigmaringen und der sachleitenden Staatsanwaltschaft konnte der 26-jährige Tatverdächtige am 1. Juni 2026 lokalisiert und vorläufig festgenommen werden. In der Folge wurden die Wohnräume des Mannes durchsucht. Hierbei konnten sprengstoffverdächtige Selbstlaborate sowie größere Mengen an chemischen Ausgangsstoffen aufgefunden werden, die durch den Entschärfungsdienst des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg gesichert wurden. Am Folgetag, dem 2. Juni 2026, erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgrund bestehender Fluchtgefahr Haftbefehl wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in drei Fällen, in zwei Fällen davon in Tateinheit mit Diebstahl und in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt und der 26-jährige Beschuldigte im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an. KI-Symbolbild

  • POL-MA: Heidelberg B3: Gefährdung des Straßenverkehrs - Zeugen und Geschädigte gesucht

    04.06.2026 – 08:30 Polizeipräsidium Mannheim Heidelberg / B3 (ots) Am frühen Mittwochmorgen, 03.06.2026, zwischen 05:35 Uhr und 05:52 Uhr, wurde der Polizei ein auffällig fahrender Pkw auf der Bundesstraße 3 zwischen Wiesloch und Heidelberg gemeldet. Nach bisherigen Erkenntnissen überfuhr der Fahrer eines Seat hierbei mehrfach die Fahrstreifenbegrenzung und lenkte anschließend ruckartig zurück. Im weiteren Verlauf befuhr er zeitweise den Standstreifen und geriet mehrfach in den Gegenverkehr. Mehrere Verkehrsteilnehmer mussten nach derzeitigem Ermittlungsstand abbremsen und ausweichen, um eine Kollision zu verhindern. Der Pkw konnte schließlich gegen 05:52 Uhr durch eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Heidelberg-Süd im Bereich Im Bieth in Heidelberg angehalten und einer Kontrolle unterzogen werden. Eine Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen konnten bei dem 59-jährigen Fahrzeugführer nicht festgestellt werden. Der Mann war allerdings orientierungslos und verwirrt. Eine Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Das Polizeirevier Heidelberg-Süd ermittelt wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehr und sucht Verkehrsteilnehmer, die im oben gennanten Zeitraum auf der B3 zwischen Wiesloch und Heidelberg gefährdet wurden oder sachdienliche Hinweise geben können. Diese werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06221/3418-0 zu melden. KI-Symbolbild

  • POL-MA: Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis: 20-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

    01.06.2026 – 15:02 Polizeipräsidium Mannheim Rhein-Neckar-Kreis (ots) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Mann erlassen. Ihm wird eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, da er gemeinschaftlich handelnd mittels eines Messers das Leben einer anderen Person gefährdet haben soll. Nach bisherigem Ermittlungsstand sollen sich in den frühen Morgenstunden des 30. Mai 2026 gegen 04:30 Uhr, ein 20-jähriger sowie ein 27-jähriger Tatverdächtiger im Außenbereich einer Lokalität in der Neulandstraße in Sinsheim aufgehalten haben. Zur gleichen Zeit habe sich dort auch das spätere Opfer, ein 40-jähriger Mann, befunden. Nachdem der 27-Jährige ein Glas auf den Boden geworfen habe und die entstandenen Glassplitter in Richtung des 40-Jährigen geflogen seien, sollen die beiden Parteien zunächst verbal aneinandergeraten sein. Die verbale Auseinandersetzung habe sich schließlich zu einer kurzen körperlichen Rangelei entwickelt, woraufhin sich die Beteiligten zunächst voneinander getrennt hätten. Die beiden Tatverdächtigen hätten sich daraufhin von der Örtlichkeit entfernt, seien jedoch kurze Zeit später an den Tatort zurückgekehrt, wo es zu einer erneuten Auseinandersetzung mit dem 40-Jährigen gekommen sein soll. Kurz darauf soll ein dritter Tatverdächtiger, ein 30-jähriger Mann, mit einem Auto des Herstellers Mercedes am Tatort eingetroffen sein. Dieser soll zunächst versucht haben, die Situation zu schlichten, jedoch ein Messer mitgeführt haben. In der Folge sollen sich alle drei Tatverdächtigen zusammengetan und gemeinsam auf das Opfer eingewirkt haben. Dabei soll der 20-Jährige den Geschädigten in den Schwitzkasten genommen haben, während der 30-Jährige mit dem mitgeführten Messer einmal in den Rücken des Opfers gestochen haben soll. Anschließend hätten die drei Tatverdächtigen vom 40-Jährigen abgelassen. Als der Verletzte wieder aufgestanden sei, habe der 30-Jährige diesen erneut angesprochen, ihm das Messer an den Hals gehalten und ihn schließlich weggestoßen, bevor alle drei Tatverdächtigen den Tatort verlassen hätten. Durch den Messereinsatz erlitt der 40-Jährige eine Stichverletzung im oberen Rückenbereich, wobei sowohl die Lunge als auch die Leber verletzt wurde. Der Mann befand sich zunächst in akuter Lebensgefahr und musste intensivmedizinisch in einem nahegelegenen Krankenhaus versorgt werden. Zwischenzeitlich ist sein Zustand stabil. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte der 20-jährige Tatverdächtige in Tatortnähe angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Die beiden weiteren Tatverdächtigen im Alter von 27 und 30 Jahren sind derzeit weiterhin flüchtig. Am Folgetag, dem 31. Mai 2026, erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg aufgrund bestehender Fluchtgefahr sowie Verdunklungsgefahr Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt und der 20-jährige Beschuldigte im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an. Zeugenaufruf: Personen, die sich zur Tatzeit in der Neulandstraße in Sinsheim aufgehalten und Beobachtungen bzw. Videoaufzeichnungen gemacht haben, die mit dem Tatgeschehen in Zusammenhang stehen könnten, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 174-4444 beim kriminalpolizeilichen Hinweistelefon der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg zu melden.

  • POL-MA: Weinheim/Rhein-Neckar-Kreis: Person verstirbt nach Unfall auf Rutsche in Freizeitbad Miramar

    01.06.2026 – 15:10 Polizeipräsidium Mannheim Rhein-Neckar-Kreis (ots) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim. Am 23.05.2025 ereignete sich gegen 21:00 Uhr ein Unfall auf einer Rutsche in einem Freizeitbad in Weinheim. Bei diesem Unfall wurde ein 25-jähriger Mann verletzt und verstarb am vergangenen Freitag in einem Krankenhaus. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen kann davon ausgegangen werden, dass der später Verstorbene in der Rutsche mit mehreren weiteren Personen zusammenstieß und bewusstlos wurde. Vor Ort musste er reanimiert und schließlich in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Die am Unfall unmittelbar Beteiligten besuchten das Bad nach bisherigen Informationen gemeinsam und kannten sich. Die Rutsche wurde entgegen der Nutzungsvorschriften durch insgesamt vier Personen, darunter auch durch den Verstorbenen, zur gleichen Zeit genutzt. Zur Ermittlung der genauen Umstände werden technische Unterlagen und Videomaterial ausgewertet sowie zahlreiche Zeugen vernommen. Auch wurde eine Obduktion des Verstorbenen bei Gericht beantragt. Ob weitere Umstände zu dem Unfall geführt haben könnten und welche Personen Verantwortung für das Geschehen tragen, ist Gegenstand der Ermittlungen des Kriminalkommissariats Mannheim der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg sowie der Staatsanwaltschaft Mannheim. Aufgrund der laufenden Ermittlungen können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden. Stellungnahme vom Miramar: Medienmitteilung, 29.05.2026 Kein Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Unfall Aus der Berichterstattung der Rhein-Neckar-Zeitung vom heutigen Abend haben wir vom Tod der am Samstag im miramar verunfallten Person erfahren. Als Quelle gibt die Zeitung Angehörige an. Eine offizielle Mitteilung der zuständigen Behörden lag uns am heutigen Abend nicht vor. Unser Mitgefühl gilt der Familie, den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen. Die Nachricht hat uns tief betroffen gemacht. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet darüber hinaus unter Bezugnahme auf Aussagen von Angehörigen über einen Zusammenhang zwischen der Geschwindigkeit der Rutsche und dem Unfallgeschehen. Zu diesem Punkt wurden wir durch die Redaktion der RNZ nicht angefragt. Wir weisen deshalb darauf hin, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Hinweise darauf vorliegen, dass die Geschwindigkeit der Rutsche ursächlich für das Unfallgeschehen war. Ebenso liegen bislang keine Hinweise auf einen technischen Defekt der Anlage vor. Die Sicherheit unserer Gäste basiert auf dem Zusammenspiel aus technisch geprüften Anlagen und der Einhaltung der geltenden sowie eindeutig sichtbaren Nutzungs- und Sicherheitsregeln. In guten Jahren besuchen uns über 700.000 Menschen und verbringen hier einen Tag Urlaub. Die Sicherheit unserer Gäste basiert auf technisch geprüften Anlagen, unserem Personal, klaren Regeln und deren Einhaltung. Unsere Rutschen sind für eine bestimmungsgemäße Nutzung ausgelegt, werden regelmäßig geprüft und entsprechend den geltenden Vorgaben sicher betrieben. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen keine Hinweise vor, dass die technische Anlage ursächlich für das Unfallgeschehen war. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Geschwindigkeit der Rutsche und dem uns bekannten tatsächlichen Unfallgeschehen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand liegen zudem keine Hinweise auf ein Fehlverhalten des eingesetzten Personals vor. Im Gegenteil: Die Mitarbeiter reagierten unmittelbar auf das Unfallgeschehen, leiteten erste Maßnahmen ein und begannen unverzüglich mit der Versorgung der betroffenen Person. Der Rettungsdienst sowie ein Notarzt wurden umgehend alarmiert und übernahmen kurze Zeit später die weitere medizinische Versorgung vor Ort. Unabhängig von den weiteren Ermittlungen verdient das besonnene und professionelle Handeln der beteiligten Mitarbeiter ausdrücklich Anerkennung. Dies gilt ebenso für alle weiteren Kräfte innerhalb der Rettungskette. Das entspricht unserem derzeitigen gesicherten Informationsstand. Den zuständigen Behörden stellen wir alle angeforderten Informationen zur Verfügung. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand liegen keine behördlichen Hinweise auf technische Mängel der Anlage vor. Die Umstände des Vorfalls werden derzeit von den zuständigen Behörden untersucht. Aus Respekt vor den Betroffenen und den laufenden Ermittlungen werden wir uns darüber hinaus aktuell nicht zu Einzelheiten im Zusammenhang mit Ermittlungen und auch nicht zu Spekulationen äußern. Unabhängig davon stehen wir Ihnen für Anfragen weiterhin zeitnah und verlässlich zur Verfügung. Sofern Sie sich vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen möchten, ist dies nach vorheriger Absprache jederzeit möglich. ________________________________ Nachfolgend finden Sie unsere bisherigen Stellungnahmen zu den Presseanfragen der vergangenen Tage sowie mitgesandte Fotos und einen O-Ton der Geschäftsführerin Lara Steinhart. OFFIZIELLE STELLUNGNAHME Wir können bestätigen, dass es am Samstagabend, 23. Mai, gegen 21 Uhr im Rutschenbereich des Miramar zu einem schweren Unfallgeschehen gekommen ist. Nach bisherigem Stand kam es dabei in der Rutsche „Twister“ zu einem Zusammenstoß mehrerer Personen. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen bislang keine Hinweise auf einen technischen Defekt vor. Die Anlage wird regelmäßig geprüft und entsprechend den geltenden Vorgaben betrieben. Im gesamten Rutschenbereich gelten klare Nutzungs- und Sicherheitsregeln. Die Haus- und Badeordnung ist öffentlich einsehbar, zusätzlich befinden sich an den jeweiligen Rutschen entsprechende Hinweis- und Sicherheitstafeln. Der Badedienst kontrolliert die Bereiche regelmäßig und greift bei Auffälligkeiten oder Regelverstößen ein. Der Badedienst leitete unmittelbar erste Maßnahmen ein. Rettungsdienst und Notarzt übernahmen anschließend die weitere Versorgung vor Ort. Der Vorgang wurde intern dokumentiert, zudem wurden die relevanten Videoaufzeichnungen gesichert und mittlerweile der Polizei übergeben. Die weiteren Umstände werden derzeit von den zuständigen Behörden geprüft. Selbstverständlich unterstützen wir mögliche behördliche Ermittlungen vollumfänglich. Die Informationen stehen Ihnen frei zur Verwendung. Über einen Hinweis per Link oder einen Beleg als PDF freuen wir uns. Text Quelle: https://miramar-bad.de/medienmitteilung-29-05-2026/?fbclid=IwY2xjawSIS_BleHRuA2FlbQIxMABicmlkETBacUJ2NDJsdUFobUVidDdzc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHnBTGfQB3UGQRv2fEqyByu4BRG98cebfaabEVI5Mb4qU2wa-GrcpCpieGvgA_aem_2tHo9JIZzcc4tsPfEEuvdg

  • Neues umfassendes Rauchverbot in Baden‑Württemberg tritt am 01. Juni 2026 in Kraft

    Mit dem 01. Juni 2026 setzt Baden‑Württemberg eines der weitreichendsten Nichtraucherschutzgesetze Deutschlands in Kraft. Die Landesregierung reagiert damit auf steigende Gesundheitskosten, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Passivrauch sowie eine zunehmende gesellschaftliche Forderung nach rauchfreien öffentlichen Räumen. Das Gesetz betrifft klassische Tabakprodukte ebenso wie E‑Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick Rauchverbot in allen öffentlichen Innenräumen Dazu zählen Behörden, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Sporthallen, Bahnhofsgebäude, Museen, Bibliotheken und kommunale Einrichtungen. Ausweitung auf Außenbereiche Erstmals gilt ein Rauchverbot auch in sensiblen Außenbereichen: Haltestellen des ÖPNV Schulhöfe und Kita‑Gelände Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude (Mindestabstand 10 Meter) Spielplätze und Sportanlagen Freibäder und Wartebereiche vor Kliniken Regelungen im Verkehr Rauchverbot in Taxis, Mietwagen und Carsharing‑Fahrzeugen Rauchverbot im privaten PKW, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren Rauchverbot auf Bahnsteigen, sofern sie überdacht oder baulich geschlossen sind Gastronomie Vollständiges Rauchverbot in Restaurants, Bars, Clubs und Festzelten Raucherlounges nur noch unter strengen Auflagen und ohne Ausschank von Speisen E‑Zigaretten gleichgestellt Verdampfer und erhitzte Tabakprodukte unterliegen denselben Regeln wie klassische Zigaretten. Hintergrund: Warum das Gesetz jetzt kommt Das Sozialministerium verweist auf aktuelle Studien, nach denen Passivrauch jährlich mehrere Tausend vermeidbare Erkrankungen verursacht. Besonders Kinder und Jugendliche seien überproportional betroffen. Zudem zeigt eine landesweite Umfrage aus dem Jahr 2025, dass über 70 % der Bevölkerung ein strengeres Rauchverbot befürworten – ein deutlicher Stimmungswandel im Vergleich zu den frühen 2010er‑Jahren.🏙️ Regionale Auswirkungen im Rhein‑Neckar‑Gebiet Gerade im dicht besiedelten Raum Heidelberg – Wiesloch – Walldorf – Mannheim wird das Gesetz spürbar sichtbar: Die RNV hat bereits neue Beschilderungen an Haltestellen angebracht. In Heidelberg wurden die Eingangsbereiche der Universitätskliniken neu markiert. Die Städte Wiesloch und Walldorf planen zusätzliche Kontrollen an Spielplätzen und Sportstätten. Bei regionalen Festen – darunter das Heidelberger Freundschaftsfest und der Walldorfer Rock’n’Roll Weekender – werden ab 2026 Raucherzonen strikt abgegrenzt. Kontrollen und Bußgelder Die Einhaltung wird durch Ordnungsämter und Polizei überwacht. Die Bußgelder sind bewusst deutlich angesetzt: 25–150 € für Privatpersonen bis zu 2.500 € für Betreiber, die gegen Auflagen verstoßen Wiederholte Verstöße können zu temporären Schließungen führen Reaktionen aus Gesellschaft und Wirtschaft Gesundheitsverbände begrüßen das Gesetz als „überfälligen Schritt“. Gastronomen zeigen sich gespalten: Während viele auf ein angenehmeres Raumklima hoffen, befürchten andere Umsatzeinbußen. Jugendschutzorganisationen erwarten eine deutliche Reduktion des Einstiegsalters bei Rauchern. Tabakwarengeschäfte rechnen mit einem Rückgang des Spontankonsums, aber stabilen Stammkunden. Ausblick Die Landesregierung plant eine erste Evaluierung im Frühjahr 2027. Dabei sollen Gesundheitsdaten, Akzeptanzwerte und wirtschaftliche Auswirkungen analysiert werden. Sollte sich das Gesetz bewähren, könnten weitere Maßnahmen folgen – etwa ein Rauchverbot in Fahrzeugen generell oder zusätzliche Einschränkungen bei E‑Zigaretten.

  • POL-KA: (KA) Bruchsal - Zwei Menschen bei Frontalzusammenstoß auf der B35 tödlich verletzt

    31.05.2026 – 17:24 Polizeipräsidium Karlsruhe Bruchsal (ots) Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der B35 zwischen Bruchsal und Heidelsheim kamen am Sonntagnachmittag zwei Menschen ums Leben. Ein weiterer Unfallbeteiligter erlitt schwere Verletzungen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war ein 65-jähriger Pkw-Fahrer gegen 13:50 Uhr auf der B35 von Bruchsal in Richtung Heidelsheim unterwegs. Auf Höhe des Ortsausgangs geriet sein Fahrzeug mutmaßlich infolge von Aquaplaning auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit einem entgegenkommenden Pkw. Der 55-jährige Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs sowie seine 54-jährige Beifahrerin erlitten bei dem Zusammenstoß tödliche Verletzungen. Beide verstarben noch an der Unfallstelle. Der 65-jährige Unfallverursacher wurde schwer verletzt mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Für die Unfallaufnahme, Bergungsmaßnahmen sowie die Reinigung der Fahrbahn musste die B35 über mehrere Stunden in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt werden. Die Höhe des entstandenen Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden.

  • Amtliche UNWETTERWARNUNG vor SCHWEREM GEWITTER mit HEFTIGEMSTARKREGEN und HAGEL

    für Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Heidelberg Gültig von: Sonntag, 31.05.2026 16:30 Uhr bis: Sonntag, 31.05.2026 17:30 Uhr Ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst am: Sonntag, 31.05.2026 16:30 Uhr Von Westen ziehen einzelne Gewitter auf. Dabei gibt es heftigen Starkregen mit Niederschlagsmengen um 30 l/m² pro Stunde sowie Sturmböen mit Geschwindigkeiten um 80 km/h (22 m/s, 44 kn, Bft 9) und Hagel mit Korngrößen um 3 cm. Große Gefahr durch: · Blitzschlag (Lebensgefahr!) · einzelne herabstürzende Äste · umherfliegende Gegenstände · rasche Überflutungen von Straßen/Unterführungen und Kellern · verbreitet Aquaplaning · mögliche Erdrutsche · Hagelschlag Handlungsempfehlungen: · Aufenthalt im Freien vermeiden oder Schutz suchen (z.B. in Gebäuden) · Gewässer meiden · frei stehende Objekte sichern (z.B. Leinwände und Möbel) · z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen · im Freien auf herabfallende Gegenstände (z.B. Äste) achten · überflutete und gefährdete Abschnitte meiden · Verhalten im Straßenverkehr anpassen, Behinderungen auf Verkehrswegen einplanen · ggf. vorbeugend Hochwasser-Schutzmaßnahmen treffen · bei drohender/bereits bestehender Überflutung Keller sofort verlassen · über Hochwasserlage unter www.hochwasserzentralen.de informieren Detaillierte Warninformationen erhalten Sie unter https://www.dwd.de/warnungen. DWD / RWB Stuttgart

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