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  • „Schwerer Unfall im Freizeitbad Miramar – 25‑Jähriger Türkisch-Bulgarischer Mann erlag nach einem Unfall in einer Rutsche zwischenzeitlich seinen Verletzungen.“

    Text Quelle: https://miramar-bad.de/medienmitteilung-29-05-2026/?fbclid=IwY2xjawSIS_BleHRuA2FlbQIxMABicmlkETBacUJ2NDJsdUFobUVidDdzc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHnBTGfQB3UGQRv2fEqyByu4BRG98cebfaabEVI5Mb4qU2wa-GrcpCpieGvgA_aem_2tHo9JIZzcc4tsPfEEuvdg Medienmitteilung, 29.05.2026 Kein Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Unfall Aus der Berichterstattung der Rhein-Neckar-Zeitung vom heutigen Abend haben wir vom Tod der am Samstag im miramar verunfallten Person erfahren. Als Quelle gibt die Zeitung Angehörige an. Eine offizielle Mitteilung der zuständigen Behörden lag uns am heutigen Abend nicht vor. Unser Mitgefühl gilt der Familie, den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen. Die Nachricht hat uns tief betroffen gemacht. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet darüber hinaus unter Bezugnahme auf Aussagen von Angehörigen über einen Zusammenhang zwischen der Geschwindigkeit der Rutsche und dem Unfallgeschehen. Zu diesem Punkt wurden wir durch die Redaktion der RNZ nicht angefragt. Wir weisen deshalb darauf hin, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Hinweise darauf vorliegen, dass die Geschwindigkeit der Rutsche ursächlich für das Unfallgeschehen war. Ebenso liegen bislang keine Hinweise auf einen technischen Defekt der Anlage vor. Die Sicherheit unserer Gäste basiert auf dem Zusammenspiel aus technisch geprüften Anlagen und der Einhaltung der geltenden sowie eindeutig sichtbaren Nutzungs- und Sicherheitsregeln. In guten Jahren besuchen uns über 700.000 Menschen und verbringen hier einen Tag Urlaub. Die Sicherheit unserer Gäste basiert auf technisch geprüften Anlagen, unserem Personal, klaren Regeln und deren Einhaltung. Unsere Rutschen sind für eine bestimmungsgemäße Nutzung ausgelegt, werden regelmäßig geprüft und entsprechend den geltenden Vorgaben sicher betrieben. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen keine Hinweise vor, dass die technische Anlage ursächlich für das Unfallgeschehen war. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Geschwindigkeit der Rutsche und dem uns bekannten tatsächlichen Unfallgeschehen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand liegen zudem keine Hinweise auf ein Fehlverhalten des eingesetzten Personals vor. Im Gegenteil: Die Mitarbeiter reagierten unmittelbar auf das Unfallgeschehen, leiteten erste Maßnahmen ein und begannen unverzüglich mit der Versorgung der betroffenen Person. Der Rettungsdienst sowie ein Notarzt wurden umgehend alarmiert und übernahmen kurze Zeit später die weitere medizinische Versorgung vor Ort. Unabhängig von den weiteren Ermittlungen verdient das besonnene und professionelle Handeln der beteiligten Mitarbeiter ausdrücklich Anerkennung. Dies gilt ebenso für alle weiteren Kräfte innerhalb der Rettungskette. Das entspricht unserem derzeitigen gesicherten Informationsstand. Den zuständigen Behörden stellen wir alle angeforderten Informationen zur Verfügung. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand liegen keine behördlichen Hinweise auf technische Mängel der Anlage vor. Die Umstände des Vorfalls werden derzeit von den zuständigen Behörden untersucht. Aus Respekt vor den Betroffenen und den laufenden Ermittlungen werden wir uns darüber hinaus aktuell nicht zu Einzelheiten im Zusammenhang mit Ermittlungen und auch nicht zu Spekulationen äußern. Unabhängig davon stehen wir Ihnen für Anfragen weiterhin zeitnah und verlässlich zur Verfügung. Sofern Sie sich vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen möchten, ist dies nach vorheriger Absprache jederzeit möglich. ________________________________ Nachfolgend finden Sie unsere bisherigen Stellungnahmen zu den Presseanfragen der vergangenen Tage sowie mitgesandte Fotos und einen O-Ton der Geschäftsführerin Lara Steinhart. OFFIZIELLE STELLUNGNAHME Wir können bestätigen, dass es am Samstagabend, 23. Mai, gegen 21 Uhr im Rutschenbereich des Miramar zu einem schweren Unfallgeschehen gekommen ist. Nach bisherigem Stand kam es dabei in der Rutsche „Twister“ zu einem Zusammenstoß mehrerer Personen. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen bislang keine Hinweise auf einen technischen Defekt vor. Die Anlage wird regelmäßig geprüft und entsprechend den geltenden Vorgaben betrieben. Im gesamten Rutschenbereich gelten klare Nutzungs- und Sicherheitsregeln. Die Haus- und Badeordnung ist öffentlich einsehbar, zusätzlich befinden sich an den jeweiligen Rutschen entsprechende Hinweis- und Sicherheitstafeln. Der Badedienst kontrolliert die Bereiche regelmäßig und greift bei Auffälligkeiten oder Regelverstößen ein. Der Badedienst leitete unmittelbar erste Maßnahmen ein. Rettungsdienst und Notarzt übernahmen anschließend die weitere Versorgung vor Ort. Der Vorgang wurde intern dokumentiert, zudem wurden die relevanten Videoaufzeichnungen gesichert und mittlerweile der Polizei übergeben. Die weiteren Umstände werden derzeit von den zuständigen Behörden geprüft. Selbstverständlich unterstützen wir mögliche behördliche Ermittlungen vollumfänglich. Die Informationen stehen Ihnen frei zur Verwendung. Über einen Hinweis per Link oder einen Beleg als PDF freuen wir uns.

  • Neues umfassendes Rauchverbot in Baden‑Württemberg tritt am 01. Juni 2026 in Kraft

    Mit dem 01. Juni 2026 setzt Baden‑Württemberg eines der weitreichendsten Nichtraucherschutzgesetze Deutschlands in Kraft. Die Landesregierung reagiert damit auf steigende Gesundheitskosten, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Passivrauch sowie eine zunehmende gesellschaftliche Forderung nach rauchfreien öffentlichen Räumen. Das Gesetz betrifft klassische Tabakprodukte ebenso wie E‑Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick Rauchverbot in allen öffentlichen Innenräumen Dazu zählen Behörden, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Sporthallen, Bahnhofsgebäude, Museen, Bibliotheken und kommunale Einrichtungen. Ausweitung auf Außenbereiche Erstmals gilt ein Rauchverbot auch in sensiblen Außenbereichen: Haltestellen des ÖPNV Schulhöfe und Kita‑Gelände Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude (Mindestabstand 10 Meter) Spielplätze und Sportanlagen Freibäder und Wartebereiche vor Kliniken Regelungen im Verkehr Rauchverbot in Taxis, Mietwagen und Carsharing‑Fahrzeugen Rauchverbot im privaten PKW, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren Rauchverbot auf Bahnsteigen, sofern sie überdacht oder baulich geschlossen sind Gastronomie Vollständiges Rauchverbot in Restaurants, Bars, Clubs und Festzelten Raucherlounges nur noch unter strengen Auflagen und ohne Ausschank von Speisen E‑Zigaretten gleichgestellt Verdampfer und erhitzte Tabakprodukte unterliegen denselben Regeln wie klassische Zigaretten. Hintergrund: Warum das Gesetz jetzt kommt Das Sozialministerium verweist auf aktuelle Studien, nach denen Passivrauch jährlich mehrere Tausend vermeidbare Erkrankungen verursacht. Besonders Kinder und Jugendliche seien überproportional betroffen. Zudem zeigt eine landesweite Umfrage aus dem Jahr 2025, dass über 70 % der Bevölkerung ein strengeres Rauchverbot befürworten – ein deutlicher Stimmungswandel im Vergleich zu den frühen 2010er‑Jahren.🏙️ Regionale Auswirkungen im Rhein‑Neckar‑Gebiet Gerade im dicht besiedelten Raum Heidelberg – Wiesloch – Walldorf – Mannheim wird das Gesetz spürbar sichtbar: Die RNV hat bereits neue Beschilderungen an Haltestellen angebracht. In Heidelberg wurden die Eingangsbereiche der Universitätskliniken neu markiert. Die Städte Wiesloch und Walldorf planen zusätzliche Kontrollen an Spielplätzen und Sportstätten. Bei regionalen Festen – darunter das Heidelberger Freundschaftsfest und der Walldorfer Rock’n’Roll Weekender – werden ab 2026 Raucherzonen strikt abgegrenzt. Kontrollen und Bußgelder Die Einhaltung wird durch Ordnungsämter und Polizei überwacht. Die Bußgelder sind bewusst deutlich angesetzt: 25–150 € für Privatpersonen bis zu 2.500 € für Betreiber, die gegen Auflagen verstoßen Wiederholte Verstöße können zu temporären Schließungen führen Reaktionen aus Gesellschaft und Wirtschaft Gesundheitsverbände begrüßen das Gesetz als „überfälligen Schritt“. Gastronomen zeigen sich gespalten: Während viele auf ein angenehmeres Raumklima hoffen, befürchten andere Umsatzeinbußen. Jugendschutzorganisationen erwarten eine deutliche Reduktion des Einstiegsalters bei Rauchern. Tabakwarengeschäfte rechnen mit einem Rückgang des Spontankonsums, aber stabilen Stammkunden. Ausblick Die Landesregierung plant eine erste Evaluierung im Frühjahr 2027. Dabei sollen Gesundheitsdaten, Akzeptanzwerte und wirtschaftliche Auswirkungen analysiert werden. Sollte sich das Gesetz bewähren, könnten weitere Maßnahmen folgen – etwa ein Rauchverbot in Fahrzeugen generell oder zusätzliche Einschränkungen bei E‑Zigaretten. Kritik an politischer Prioritätensetzung – Rauchverbot im Fokus, während schwerere Delikte ungelöst bleiben Stuttgart – 31. Mai 2026. Mit dem neuen Rauchverbot ab dem 01. Juni 2026 setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen für Gesundheits- und Präventionspolitik. Doch aus Teilen der Bevölkerung, aus Kommunen sowie aus Sicherheitskreisen kommt scharfe Kritik: Während das Land umfassende Ressourcen in die Regulierung des Rauchens investiert, bleiben aus Sicht vieler Bürger wesentlich gravierendere Probleme weiterhin unzureichend adressiert. Schwerkriminalität und Überlastung der Ermittlungsbehörden Mehrere Polizeigewerkschaften weisen darauf hin, dass Kapitaldelikte wie schwere Gewaltverbrechen, Sexualstraftaten und organisierte Kriminalität die Ermittlungsbehörden seit Jahren stark belasten. Insbesondere die Bearbeitungszeiten bei Sexualdelikten und die niedrige Aufklärungsquote bei bestimmten Gewaltstraftaten werden regelmäßig kritisiert. Ein leitender Ermittler aus dem Südwesten, der anonym bleiben möchte, spricht von einer „chronischen Unterbesetzung“ und davon, dass „politische Symbolthemen oft Vorrang vor realen Sicherheitsproblemen erhalten“. Sozialleistungsbetrug und Identitätsmissbrauch: Kommunen schlagen Alarm Auch Kommunalverwaltungen berichten seit Jahren von zunehmenden Fällen von Leistungsbetrug, darunter: Mehrfachidentitäten Falschangaben bei Sozialleistungen Unklare oder manipulierte Identitätsdokumente Missbrauch von Kindergeld- und Transferleistungen Mehrere Landkreise im Südwesten fordern seit 2024 eine bessere digitale Vernetzung, strengere Identitätsprüfungen und mehr Personal für Kontrollbehörden. Ein Bürgermeister aus dem Rhein‑Neckar‑Gebiet spricht von „massiven finanziellen Belastungen, die am Ende die Kommunen und damit die Bürger tragen“. Kritik: „Falsche Prioritäten“ Kritiker bemängeln, dass die Landesregierung mit dem neuen Rauchverbot ein leicht kommunizierbares, aber politisch bequemes Thema in den Mittelpunkt stellt, während komplexere und gesellschaftlich relevantere Probleme weiterhin ungelöst bleiben. Mehrere Stimmen aus Polizei, Justiz und Kommunalpolitik formulieren es ähnlich: „Wir brauchen keine neuen Verbote an Bushaltestellen – wir brauchen endlich eine konsequente Strafverfolgung bei schweren Delikten und systematischen Betrugsfällen.“ Forderungen an die Politik Aus den Reihen der Kritiker werden folgende Maßnahmen gefordert: Stärkung der Strafverfolgungsbehörden Mehr Personal, bessere Ausstattung, schnellere Verfahren. Konsequente Identitätsprüfung bei Zuwanderern und Leistungsbeziehern Digitale Register, biometrische Verfahren, bundesweite Vernetzung. Priorisierung schwerer Straftaten Fokus auf Gewalt-, Sexual- und organisierte Kriminalität. Transparente Berichterstattung Klare Zahlen zu Aufklärungsquoten, Ermittlungsständen und Belastungen der Behörden.

  • POL-KA: (KA) Bruchsal - Zwei Menschen bei Frontalzusammenstoß auf der B35 tödlich verletzt

    31.05.2026 – 17:24 Polizeipräsidium Karlsruhe Bruchsal (ots) Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der B35 zwischen Bruchsal und Heidelsheim kamen am Sonntagnachmittag zwei Menschen ums Leben. Ein weiterer Unfallbeteiligter erlitt schwere Verletzungen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war ein 65-jähriger Pkw-Fahrer gegen 13:50 Uhr auf der B35 von Bruchsal in Richtung Heidelsheim unterwegs. Auf Höhe des Ortsausgangs geriet sein Fahrzeug mutmaßlich infolge von Aquaplaning auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit einem entgegenkommenden Pkw. Der 55-jährige Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs sowie seine 54-jährige Beifahrerin erlitten bei dem Zusammenstoß tödliche Verletzungen. Beide verstarben noch an der Unfallstelle. Der 65-jährige Unfallverursacher wurde schwer verletzt mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Für die Unfallaufnahme, Bergungsmaßnahmen sowie die Reinigung der Fahrbahn musste die B35 über mehrere Stunden in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt werden. Die Höhe des entstandenen Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden.

  • Amtliche UNWETTERWARNUNG vor SCHWEREM GEWITTER mit HEFTIGEMSTARKREGEN und HAGEL

    für Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Heidelberg Gültig von: Sonntag, 31.05.2026 16:30 Uhr bis: Sonntag, 31.05.2026 17:30 Uhr Ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst am: Sonntag, 31.05.2026 16:30 Uhr Von Westen ziehen einzelne Gewitter auf. Dabei gibt es heftigen Starkregen mit Niederschlagsmengen um 30 l/m² pro Stunde sowie Sturmböen mit Geschwindigkeiten um 80 km/h (22 m/s, 44 kn, Bft 9) und Hagel mit Korngrößen um 3 cm. Große Gefahr durch: · Blitzschlag (Lebensgefahr!) · einzelne herabstürzende Äste · umherfliegende Gegenstände · rasche Überflutungen von Straßen/Unterführungen und Kellern · verbreitet Aquaplaning · mögliche Erdrutsche · Hagelschlag Handlungsempfehlungen: · Aufenthalt im Freien vermeiden oder Schutz suchen (z.B. in Gebäuden) · Gewässer meiden · frei stehende Objekte sichern (z.B. Leinwände und Möbel) · z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen · im Freien auf herabfallende Gegenstände (z.B. Äste) achten · überflutete und gefährdete Abschnitte meiden · Verhalten im Straßenverkehr anpassen, Behinderungen auf Verkehrswegen einplanen · ggf. vorbeugend Hochwasser-Schutzmaßnahmen treffen · bei drohender/bereits bestehender Überflutung Keller sofort verlassen · über Hochwasserlage unter www.hochwasserzentralen.de informieren Detaillierte Warninformationen erhalten Sie unter https://www.dwd.de/warnungen. DWD / RWB Stuttgart

  • POL-MA: Heidelberg: Pkw auf K9710 alleinbeteiligt verunfallt und überschlagen - PM Nr. 1 & 2

    31.05.2026 – 04:03 Polizeipräsidium Mannheim Heidelberg (ots) Wie bereits berichtet ereignete sich am späten Samstagabend, kurz vor 00:00 Uhr, auf der K9710, zwischen dem Kohlhof und Waldhilsbach ein Verkehrsunfall mit einem "überschlagenen" Pkw. Den ersten Erkenntnissen nach fuhr ein 23- jähriger Opel-Fahrer vom Königsstuhl kommend in Richtung Waldhilsbach. Im Kurvenbereich verlor der Mann, vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, die Kontrolle über seinen Pkw, kam in der Folge von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Bei dem Verkehrsunfall erlitt eine mitfahrende 22-jährige Frau leichte Verletzungen und wurde durch Rettungskräfte, zur weiteren medizinischen Behandlung, in eine nahegelegene Klinik transportiert. Der Unfallfahrer selbst blieb unverletzt. Das verunfallte Fahrzeug erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden und musste im Rahmen der polizeilichen Aufnahme von der Unfallstelle abgeschleppt werden. Da zudem aus dem Unfallwagen noch Betriebsstoffe ausliefen, musste auch eine Fachfirma zur Fahrbahnreinigung hinzugezogen werden. Der eingetretene Sachschaden wird derzeit auf ca. 8000 EUR beziffert. Die weiteren Unfallermittlungen erfolgen durch das Polizeirevier HD-Mitte. 31.05.2026 – 00:13 Polizeipräsidium Mannheim POL-MA: Heidelberg: Pkw auf K9710 alleinbeteiligt verunfallt und überschlagen - PM Nr.1 Heidelberg (ots) Derzeit befinden sich Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst auf der K9710 zwischen Kohlhof und Waldhilsbach im Einsatz. Durch einen Verkehrsteilnehmer wurde auf dieser Strecke ein überschlagener Pkw gemeldet. Der Sachverhalt konnte durch Einsatzkräfte so bestätigt werden. Nähere Informationen liegen derzeit noch nicht vor. Es wird nachberichtet. Symbolbild

  • POL-MA: Wiesloch/Rhein-Neckar-Kreis: Auflieger eines Sattelzuges umgekippt - 100.000EUR Schaden

    30.05.2026 – 08:06 Polizeipräsidium Mannheim Wiesloch/Rhein-Neckar-Kreis (ots) Am gestrigen Freitagabend, gegen 19:00 Uhr, fuhr ein Anlieferer mit seiner Sattelzugmaschine samt Auflieger aus der Ausfahrt eines Lebensmittelmarktes, welcher in Wiesloch in der Straße "In den Weinäckern" ansässig ist und verunfallte hierbei. Im dortigen Kurvenbereich löste sich aus bislang noch ungeklärten Gründen plötzlich der Auflieger (beladener Kühlanhänger) von der Zugmaschine ab und kippte um. Kurz darauf kam es dann auch noch zum Betriebsstoffauslauf. Eine größere Menge von Betriebsstoffen begann hier auszulaufen, was auch den Einsatz der Feuerwehr Wiesloch zufolge hatte. Aufgrund der Unfallaufnahme, der komplexen Bergungsmaßnahmen und einer anschließenden Fahrbahnreinigung musste die Straße "In den Weinäckern", in Höhe des Lebensmittelmarktes, letztlich bis ca. 01:00 Uhr gesperrt werden. Teilweise war auch die Auffahrt zur B3 betroffen. Personen kamen bei dem Unfall nicht zu Schaden. Lediglich der Auflieger und der Straßenbelag erlitten Sachschäden. Der Gesamtschaden wird derzeit auf ca. 100.000 Euro geschätzt. Die Unfallaufnahme und die weiteren Ermittlungen hat das Polizeirevier Wiesloch übernommen. https://maps.app.goo.gl/jBthqzk9hWZMty4v5

  • POL-MA: Heidelberg: 25-Jähriger und 29-Jähriger wegen dem unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Arzneimitteln in Untersuchungshaft

    29.05.2026 – 13:20 Polizeipräsidium Mannheim Heidelberg (ots) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen zwei Männer im Alter von 25 und 29 Jahren erlassen. Ihnen wird das gewerbsmäßige Handeltreiben mit Arzneimitteln und Cannabis vorgeworfen. Im Zeitraum zwischen dem 13.01.2026 und dem 26.05.2026 sollen die beiden Tatverdächtigen mindestens fünfmal im Bereich der Kurfürstenanlage Marihuana sowie verschreibungspflichtiges Pregabalin und Xaretto an unterschiedliche Personen gewinnbringend verkauft haben. Bei den 25 und 29 Jahre alten Männern konnten im Rahmen der polizeilichen Einsatzmaßnahmen etwa 3,3 Gramm Marihuana sowie 125 Euro Bargeld festgestellt werden. In einem Versteck konnten durch die Beamten des Polizeireviers Heidelberg-Mitte weiterhin 19,2 Gramm Marihuana, 3,1 Gramm Haschisch, 85 Tabletten Pregabalin sowie 13 Tabletten Xarelto aufgefunden werden. Am 26.05.2026 wurden die beiden Männer durch Einsatzkräfte im Bereich der Kurfürstenanlage festgenommen und am Donnerstag, dem 28.05.2026, dem Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt werden. Er erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle wegen des gewerbsmäßigen und gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Arzneimitteln. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurden diese in Vollzug gesetzt. Im Anschluss wurden die Beschuldigten in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Ein weiterer 18-jähriger Tatverdächtiger konnte im Rahmen des besonders beschleunigten Verfahrens zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen durch das Amtsgericht Heidelberg verurteilt werden. Am 27.05.2026 gegen 15:40 Uhr beobachteten zivil gekleidete Polizeibeamte einen Drogenverkauf in der Parkanlage. Bei der anschließenden Kontrolle konnten bei dem Käufer sowie bei dem 18-Jährigen Beutel mit Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt werden. Der Beschuldigte wurde im Anschluss an die Kontrolle in polizeilichen Gewahrsam genommen, um das besonders beschleunigte Verfahren durchzuführen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Mitte des Polizeipräsidiums Mannheim dauern an. Symbolbild von selben Örtlichkeit

  • POL-MA: Heidelberg: Brand an Gebäudekomplex

    29.05.2026 – 13:35 Polizeipräsidium Mannheim Heidelberg (ots) In der Tullastraße 1/1 kam es am frühen Freitagmorgen gegen 01:30 Uhr zu einem Brand an der Eingangstür eines Gebäudes. Nach bisherigen Erkenntnissen entstand hierbei ein Sachschaden in Höhe von rund 1.000 Euro. Die Ursache des Feuers ist derzeit Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Ein Zeuge hatte den Brand bemerkt und konnte die Flammen noch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte eigenständig löschen. Personen, welche sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim kriminalpolizeilichen Hinweistelefon unter der Rufnummer: 0621/ 174-4444 zu melden. https://agentur-may.com/startseite/

  • POL-MA: Leimen/Rhein-Neckar-Kreis: Polizei warnt vor Trickdiebstahlsmasche - Zeugenaufruf

    28.05.2026 – 13:38 Polizeipräsidium Mannheim Rhein-Neckar-Kreis (ots) Am Mittwochnachmittag parkte eine 55-Jährige ihr Auto in der Rohrbacher Straße auf der Höhe des dortigen Zementwerks. Nachdem sie ausgestiegen war, kam gegen 15 Uhr ein dunkelblaues Fahrzeug auf den Gehweg gefahren. Die 55-Jährige wurde von der Beifahrerin aus dem Auto heraus nach dem Weg ins Krankenhaus gefragt. Nach einem kurzen Gespräch drückte ihr die bislang unbekannte Frau ungefragt einen Gegenstand in die linke Hand. Diesen umwickelte sie dann mit einer Art Kette und hielt die Hand fest. Dadurch abgelenkt, bemerkte die 55-Jährige nicht, dass ihr die Unbekannte ein Goldarmband vom Handgelenk stahl. Erst später erkannte die Frau den Diebstahl und informierte die Polizei. Wie hoch der entstandene Schaden ist, kann noch nicht abgeschätzt werden. Der Polizeiposten Leimen nahm die Ermittlungen auf. Die unbekannte Frau war ungefähr 35 Jahre alt, 165 cm groß und hatte schwarze Haare. Sie trug einen dunkelblauen Rock, eine langärmlige dunkelblaue Jacke, ein T-Shirt mit Blumenmuster sowie ein Kopftuch. Der Fahrer des dunkelblauen Autos wird als ungefähr 40 Jahre alt und mit leichtem Übergewicht beschrieben. Er hatte einen Vollbart und dunkelbraune Haare. Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Wiesloch unter der Telefonnummer 06222/ 5709-0 oder beim Polizeiposten Leimen, Telefonnummer 06224/ 1749-0, zu melden. Wie Sie sich vor dieser und anderen Diebstahlsmaschen schützen können, erfahren sie auf der Seite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/

  • Ab dem 01.06.2026 L 600a / B 535 Erneuerung der Fahrbahn bei Heidelberg Speyerer Straße

    Die Fahrbahn weist insbesondere in den Kreuzungsbereichen der L 600a erhebliche Schäden auf. Mit dieser Maßnahme wird der schadhafte Fahrbahnbelag der L 600a und der B 535 erneuert. Das Regierungspräsidium Karlsruhe saniert die Fahrbahn inklusive der Kreuzungen im Bereich der Überführung der B 535 im Süden bis zur Stadtgrenze Heidelberg/SNP Dome. Die Arbeiten erfolgen jeweils unter Sperrung einer Richtungsfahrbahn. Der Verkehr der L 600a wird hierbei einspurig auf die Gegenfahrbahn übergeleitet. Die Ausführung erfolgt in mehreren Teilabschnitten. Die Zu- und Abfahrt in den jeweiligen Kreuzungsbereichen ist nicht möglich. Die davon betroffenen Verkehrsströme werden örtlich umgeleitet. Durch die Fahrstreifenreduzierung wird die Leistungsfähigkeit der L 600a für die Zeit der Arbeiten erheblich eingeschränkt. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren. Im Bereich des städtischen Stückerweges werden im Schatten der Verkehrssperrungen der L 600a von der Stadt Heidelberg weitere Arbeiten durchgeführt. Bauabschnitte 01.06.2026 – 03.06.2026: BA 0, Mittelstreifenüberfahrt 1+2 09.06.2026 – 19.06.2026: BA 1, Fahrtrichtung Schwetzingen (Sperrung Diebsweg in Fahrtrichtung Schwetzingen) 24.06.2026 – 03.07.2026: BA 2, Fahrtrichtung Heidelberg (Sperrung Pleikartsförster Straße in Fahrtrichtung Heidelberg) 06.07.2026 – 08.07.2026: BA 2.1, Mittelstreifenüberfahrt 3+4 13.07.2026 – 29.07.2026: BA 3, Fahrtrichtung Schwetzingen (Sperrung Grasweg in Fahrtrichtung Schwetzingen) 03.08.2026 – 13.08.2026: BA 4, Fahrtrichtung Heidelberg (Sperrung B 535 in Fahrtrichtung Heidelberg) 17.08.2026 – 01.09.2026: BA 5, Fahrtrichtung Heidelberg (Sperrung Cuzaring in Fahrtrichtung Heidelberg 07.09.2026 – 17.09.2026: BA 6, Fahrtrichtung Schwetzingen (Sperrung Stückerweg in Fahrtrichtung Schwetzingen) 02.10.2026: Rückbau Mittelstreifenüberfahrt 1, 2, 3, 4 Termine 01.06.2026 – 03.06.2026: Bauabschnitt 0Mittelstreifenüberfahrt 1+2 Informationen zu den Bauphasen und Umleitungsstrecken finden Sie im Bereich „Das Projekt” unter dem Reiter „Geplante Maßnahmen” sowie unter „Informieren Sie sich“ unter dem Reiter „Planung“. Zahlen und Fakten Straßenbaulastträger: Für die L 600a das Land Baden-Württemberg, für die B 535 die Bundesrepublik Deutschland Vorhabenträger: Land Baden-Württemberg / Bundesrepublik Deutschland Baubeginn: 01.06.2026 Bauende: 03.10.2026 Baulänge: rd. 4 km Aktuelle Gesamtkosten (Schätzung, Stand 20.03.2026): 4,0 Mio. Euro (optional Schlüssel zur Kostenteilung bei Projektpartnern) Quelle: Bild & Text: https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt4/referat-471-baureferat-nord/aktuelle-strassenbaumassnahmen/l-600a-/-b-535-erneuerung-der-fahrbahn-bei-heidelberg/

  • POL-MA: Weinheim Rhein-Neckar-Kreis: Achtung Gefahr - Schweinebucht am Weinheimer Waidsee aufgrund Feststellung von Prozessionsspinner (Raupen) gesperrt!!!!!

    27.05.2026 – 20:27 Polizeipräsidium Mannheim Rhein-Neckar-Kreis (ots) Ein aufmerksamer Passant verständigte am Mittag des 27.05.2026 Polizeibeamte des Polizeirevier Weinheim, da er am Weinheimer Waidsee, dortige Halbinsel (sogenannte Schweinebucht) Raupennetze des für Mensch und Tier gefährlichen "Prozessionsspinnern" feststellte. Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Weinheim wurde hierüber in Kenntnis gesetzt, wonach die Örtlichkeit durch einen Fachmann überprüft wurde. Hierbei bestätigte sich der Verdacht des Passanten. Die Prozessionsspinner sind eine Unterfamilie der Zahnspinner und für ihr geselliges Verhalten, aber vor allem für ihre gefährlichen "Brennhaare" bekannt. Die feinen Haare des Prozessionsspinners enthalten das Nesselgift Thaumetopoein, welches akute Gesundheitsschädigungen bei Menschen und Tieren auslösen kann. Bei Kontakt können die Brennhaare heftigem Juckreiz, Hautausschlag, Bindehautentzündungen, Schwellungen, Reizungen der Atemwege und in schweren Fällen allergische Schocks (Anaphylaxie) auslösen. Die Schweinebucht des Waidsee wurde unverzüglich durch Mitarbeiter der Gemeindevollzugsdienst, deutlich sichtbar mittels Absperrband, gekennzeichnet und für die Bevölkerung gesperrt. Das Betreten des gesperrten Bereichs ist verboten. Am Morgen des 28.05.2026 wird die betroffene Örtlichkeit durch einen Grünflächenbeauftragten der Stadt Weinheim erneut in Augenschein genommen und geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen. https://maps.app.goo.gl/gFhxvdxAj1JkkTr88

  • POL-MA: Mannheim: 29-Jähriger wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Untersuchungshaft

    26.05.2026 – 15:33 Polizeipräsidium Mannheim Mannheim (ots) Ein 29-Jähriger steht im dringenden Verdacht mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel betrieben zu haben. Der 29-Jährige wurde am Donnerstag am Stengelhofweier in Mannheim an einer Parkbank durch die Beamtinnen und Beamten des Polizeirevier Mannheim-Neckarau einer Personenkontrolle unterzogen. Hintergrund der Maßnahme war, dass der Mann in einer Konsumverbotszone Betäubungsmittel konsumiert hatte. Er führte knapp 20 Gramm Marihuana, welches er gewinnbringend veräußern wollte, sowie einen hohen zweistelligen Bargeldbetrag mit sich. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung konnten weiteres Marihuana, zwei Mobiltelefone, eine Machete sowie ein dreistelliger Bargeldbetrag aufgefunden werden. Insgesamt wurden 1,5 kg des Rauschgifts sichergestellt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim ein Haftbefehl gegen den tatverdächtigen 29-Jährigen wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen. Er wurde am Freitag, dem 22.05.2026, dem Haft- und Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Rauschgift dauern an. Die Kontrollmaßnahmen tragen dazu bei, dem Mitführen verbotswidriger Gegenstände in Verbotszonen gezielt entgegenzuwirken und das Einhalten der Vorschriften regelmäßig zu überwachen. Bild: POL-MA

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