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POL-MA: Karlsruhe/Mannheim: Gemeinsame Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Autorenbild: Andreas Schink
Andreas Schink
vor 13 Stunden
2 Min. Lesezeit


13.10.2026 – 10:00

Mannheim (ots)

 

Nach Verdacht auf Cybergrooming: 29-Jähriger Mann aus Heidelberg wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Untersuchungshaft

Dem bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichteten Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ist es gelungen, einen 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Heidelberg zu identifizieren, der im Verdacht steht, zwischen 2023 und 2026 einen Jungen im Alter zwischen 8 und 10 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Der Beschuldigte steht im Verdacht, im Netz, insbesondere unter Nutzung von Online-Spielen gezielt in den Kontakt mit Jungen getreten zu sein, um einen sexuellen Missbrauch anzubahnen. Nach Verlagerung der Kommunikation auf Messenger-Dienste soll er den Kindern als Gegenleistung für die Übersendung von Posing- oder Nacktbildern Gutschein-Codes für Onlinespiele angeboten haben.

Die Wohnung des Beschuldigten wurde bereits im Januar 2026 durchsucht. Im Rahmen der Auswertung beschlagnahmter Datenträger ergab sich der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte sich mit mindestens einem Kind mindestens einmal getroffen hat und dieses sexuell missbrauchte. Der Beschuldigte wurde am 07.10.2026 auf der Grundlage eines vom Cybercrime-Zentrum erwirkten Haftbefehls des Amtsgerichts Karlsruhe festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die weitere Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel dauert an.

Prävention: So können Erwachsene Kinder im Internet schützen.

   - Suchen Sie gemeinsam mit Kindern geeignete Internetangebote aus 
     und vereinbaren Sie klare Regeln für die Nutzung.
   - Kinder sollten ihr korrektes Alter bei der Anmeldung angeben, 
     damit Sicherheitsfunktionen der Plattformen greifen. Nutzername 
     und Profil sollten jedoch keine Rückschlüsse auf das Alter 
     zulassen.
   - Sprechen Sie regelmäßig über Online-Erfahrungen. Kinder sollten 
     wissen, dass sie sich jederzeit vertrauensvoll an Erwachsene 
     wenden können.
   - Akzeptieren Sie auch anonyme Gesprächsbedarfe und verweisen Sie 
     auf Hilfsangebote wie das "Hilfeportal sexueller Missbrauch", 
     "Nummer gegen Kummer" oder "fragZEBRA".

Weitere Informationen zum Thema Cybergrooming sowie Hinweise zum richtigen Verhalten nach einem Vorfall finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybergrooming

Hinweise auf jugendgefährdende oder strafbare Inhalte im Internet können zudem an Plattformbetreiber, die Polizei oder Meldestellen wie jugendschutz.net oder die Internet-Beschwerdestelle gemeldet werden. Alternativ steht auch die Onlinewache der Polizei zur Verfügung.

 
 
 

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