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Heidelberg, Sexueller Missbrauch von insgesamt 21 Mädchen über Messenger-Dienste Vorwurf des Herstellens kinderpornografischer Inhalte in mittelbarer Täterschaft u.a.

  • Autorenbild: Andreas Schink
    Andreas Schink
  • vor 12 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 1 Minute



Erste Instanz

3. Große Strafkammer (3 KLs 850 Js 5204/26 jug.)


Montag, 06.07.2026; 8.30 Uhr (Fortsetzungstermine: 21.07.2026, 31.07.2026 – jeweils 8.30 Uhr)

Strafverfahren gegen


J. H. (geb. 1993) Wohnhaft in W.......


Verteidiger: RA Frühsorger, Nicolas, Heidelberg


Vorwurf des Herstellens kinderpornografischer Inhalte in mittelbarer Täterschaft u.a.

Dem Angeklagten wird von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zur Last gelegt, zwischen 2023 und 2025 zahlreiche Mädchen unter 14 Jahren über Messenger-Dienste mit dem Ziel der Erlangung kinderpornographischer Inhalte kontaktiert zu haben. Hierbei habe er den Mädchen vorgespiegelt, selbst Jugendlicher oder Heranwachsender zu sein, um eine emotionale Verbundenheit zu erlangen. In der Folge habe er die Geschädigten zur Übersendung selbsterstellter pornographischer Inhalte aufgefordert. Um dies zu erreichen habe der Angeschuldigte auch von sich selbst erstellte pornographische Inhalte an die Geschädigten übersandt. Schließlich hätten insgesamt 21 Mädchen im Alter von zwischen 8 und 13 Jahren dem Angeschuldigten von sich selbst angefertigte kinderpornographische Aufnahmen übersandt.


Ferner soll der Angeklagte im Jahr 2021 in einer Toilettenkabine in einem Krankenhaus in Heidelberg sowie in den Umkleideräumen eines Fitnessstudios im Rhein-Neckar-Kreis jeweils eine Kamera installiert haben, um dort Videoaufnahmen von Personen zu erlangen.


Die Kammer hat zur Durchführung der Beweisaufnahme bislang einen Zeugen geladen.

Die Kammer hat zur Durchführung der Beweisaufnahme zwei Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Landgericht Heidelberg – Pressestelle (06221) 59-1256


Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe hat Anklage erhoben

Die Anklage gegen den Mann hat das Cybercrime-Zentrum, das bei der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe angesiedelt ist, erhoben. An den Ermittlungen beteiligt war außerdem das Polizeipräsidium Mannheim.




 
 
 

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