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POL-MA: Nußloch/Rhein-Neckar-Kreis: Betrug mit falschem Wohnungsinserat

Autorenbild: Andreas Schink
Andreas Schink
vor 8 Stunden
1 Min. Lesezeit


23.10.2026 – 11:15

 

Ein 61-jähriger Mann erstattete am Donnerstag auf dem Polizeirevier in Wiesloch Anzeige, da er auf einen Onlinebetrug hereingefallen war.

Auf einer renommierten Immobilienseite war er auf ein Inserat für eine Mietwohnung in Heidelberg aufmerksam geworden.

In der Folge trat er mit dem vermeintlichen Vermieter über E-Mails in Kontakt.

Dieser sicherte dem Mann die Wohnung zu, wenn er eine Monatsmiete plus einen Kautionsbetrag zahlen würde.

Der 61-Jährige überwies daraufhin einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag auf ein ausländisches Konto.

Als der Mann die Wohnung in Heidelberg aufsuchte, erfuhr er, dass diese nicht zur Vermietung ansteht und er auf eine Betrugsmasche hereingefallen war.

Das Polizeirevier Wiesloch hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei nimmt diesen Sachverhalt zum Anlass, um folgende Präventionshinweise zu geben:

   - Werden Sie misstrauisch bei niedrigen Preisen oder Nebenkosten 
     für inserierte Wohnungen oder Häuser.
   - Achten Sie darauf, dass ein Vermieter, Verwalter oder Makler 
     selbst bei der Wohnungsbesichtigung vor Ort ist.
   - Überprüfen Sie im Zweifel die Seriosität eines Maklers: In 
     Deutschland benötigen diese einen Maklerschein, auch ein 
     vollständiges Impressum, und weitere Wohnungsangebote auf der 
     Internetseite des Maklers sind ein Hinweis auf 
     Vertrauenswürdigkeit.
   - Leisten Sie niemals Vorkasse: Zahlen Sie erst, wenn Sie die 
     Wohnung gesehen haben und einen Mietvertrag unterschrieben 
     haben.

Was tun, wenn Sie Immobilien-Betrügern aufgesessen sind:

   - Erstatten Sie unbedingt Strafanzeige bei der Polizei.
   - Versuchen Sie, bei Ihrer Bank die Zahlung rückgängig zu machen.
   - Melden Sie den Betrug beim betroffenen Immobilienportal.

 
 
 

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