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33-Jähriger aus W im Rhein-Neckar-Kreis hatte kinderpornografische Videos und Fotos verlangt: Landgericht Heidelberg verurteilt Mann wegen Kindesmissbrauchs zu drei Jahre und zehn Monate Gefängnis.

  • Autorenbild: Andreas Schink
    Andreas Schink
  • vor 18 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Heidelberg 21.07.2026



Haftstrafe für 33-Jährigen wegen Kontakten zu Kindern im Netz


Wegen der systematischen Kontaktaufnahme zu jungen Mädchen über Messengerdienste ist ein 33-jähriger Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom Landgericht Heidelberg zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Zwischen 2023 und 2025 trat der Beschuldigte in 30 Fällen über WhatsApp und Snapchat mit Mädchen im Alter von acht bis 13 Jahren in Verbindung. Um ihr Vertrauen zu gewinnen und eine emotionale Bindung aufzubauen, gab er sich selbst als Jugendlicher aus. In der Folge sendeten ihm die Opfer selbst erstelltes pornografisches Bild- und Videomaterial.

Zusätzlich erfolgte eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Der Verurteilte stiftete ein elfjähriges Mädchen im Chat dazu an, ihren neunjährigen Bruder einzubeziehen, woraufhin die beiden Kinder sexuelle Handlungen aneinander vornahmen.


Bildschirmaufnahmen und Geständnis

Da sich Inhalte auf Snapchat nach dem Betrachten automatisch löschen, fertigte der Mann von den erhaltenen Dateien eigene Bildschirmaufnahmen an. Die Strafkammer bewertete dies rechtlich als Herstellen kinderpornografischer Inhalte.

Vor Gericht legte der 33-Jährige ein umfassendes Geständnis ab, wodurch den betroffenen Kindern eine Aussage erspart blieb. Das Geständnis wirkte sich strafmildernd aus. Der Mann räumte außerdem ein, Heimkameras in einer Heidelberger Krankenhaustoilette sowie in Umkleiden eines regionalen Fitnessstudios installiert zu haben. Diese Delikte wurden jedoch nicht weiter verfolgt, da die dafür zu erwartende Strafe im Gesamtstrafmaß kaum ins Gewicht gefallen wäre.


Urteil liegt zwischen Anträgen von Anklage und Verteidigung

Mit dem Strafmaß von drei Jahren und zehn Monaten blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zehn Monate Gefängnis gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für höchstens drei Jahre und sechs Monate plädiert. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Ermittlungen gegen den Mann waren nach der Anzeige durch Eltern eines Opfers ins Rollen gekommen und führten im vergangenen November zu seiner Festnahme. Die Anklage hatte das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe angesiedelte Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg erhoben.


Einen ähnlich gestörten Vorfall gab es bereits 2025, auch aus dem Heidelberger Raum: https://www.zeit.de/news/2025-08/15/19-maedchen-zum-filmen-intimer-handlungen-gebracht-anklage



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