POL-MA: Heidelberg: Verkehrsdienst Heidelberg überwacht das Überholverbot von Fahrrädern auf engen Straßenabschnitten
22.08.2024 – 15:43
Heidelberg (ots)
Am Donnerstag führte zwischen 8 Uhr und 10 Uhr der Verkehrsdienst Heidelberg eine Schwerpunktkontrolle zum Thema Abstand beim Überholen durch. Mit im Fokus der Kontrollaktion stand das Verkehrsschild "Vz. 277.1", das seit 2020 existiert und in Heidelberg in der Bahnstadt (Grüne Meile) und in der Bergheimer Straße aufgestellt wurde. Das Verkehrsschild "Vz. 277.1" regelt, dass mehrspurige Fahrzeuge, beispielsweise Autos, einspurige Fahrzeuge, darunter Fahrräder oder E-Scooter, nicht überholen dürfen. Das Verkehrszeichen unterstützt die bereits bestehende Rechtsvorschrift, welche einen Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Fahrrädern festlegt. In einigen Streckenteilen der Bergheimer Straße sowie der Grünen Meile ist die bestehende Fahrbahnbreite für ein gefahrloses Überholen unter Einhaltung des Mindestabstands jedoch nicht ausreichend. Zudem werden die beiden Straßen stark vom Rad- und E-Scooterverkehr frequentiert. Folglich ist dort die Beachtung des nötigen Sicherheitsabstandes beim Überholen von besonders großer Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Bei der Kontrolle wurden insgesamt 13 Verstöße gegen die Einhaltung des Überholverbots geahndet. Vier Autofahrer und ein Fahrradfahrer gelangten zur Anzeige, weil sie während der Fahrt ihr Mobiltelefon nutzten. Ein Fahrzeugführer muss sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Polizeirat Nicolas Schütz, der die Schwerpunkkontrolle leitete, wies auf die Wichtigkeit dieser und ähnlicher Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr hin. Im Rahmen der Vision Zero ist es das Ziel die Zahl der schweren und tödlichen Verkehrsunfälle möglichst auf null zu reduzieren. Die Verkehrsregeln einzuhalten und ein rücksichtsvoller Umgang im Straßenverkehr sind hierfür wichtige Bausteine. Daher wird die Polizei auch künftig Kontrollen zu diesem Schwerpunkt durchführen.
Bild: POL-MA
Comments