Grundregeln für Infostände am Heidelberger Bismarckplatz, oder in der Fußgängerzone


Es ist eine nervende Situation, welche ich selbst mehrfach in der Mittagspause im Monat erlebe. Und manche Mitarbeiter springen plötzlich vor einen!!! ✅ Welche Agenturen stehen für Greenpeace & Co in Fußgängerzonen?
Greenpeace und andere NGOs (z. B. WWF, SOS-Kinderdörfer, Ärzte ohne Grenzen) arbeiten oft mit externen Fundraising-Agenturen, die auf Face-to-Face-Marketing spezialisiert sind. Beispiele:
Apollon Dialogmarketing – bundesweite Infostand- und Reisekampagnen für NGOs [apln.de]
Deutsche Fundraising Company (DFC) – Kampagnen, Mailings und Straßenaktionen für gemeinnützige Organisationen [d-fc.de]
Brave Fundraising GmbH (Schweiz, auch in Deutschland aktiv) – Face-to-Face und Door-to-Door Fundraising [bravefundraising.ch]
Inspired People (UK-Beispiel, ähnliches Modell in DE) – Recruiting und Einsatz für Greenpeace [greenpeace.org.uk]
Diese Agenturen übernehmen die Mitglieder- und Spenderwerbung im Auftrag der NGOs.
💰 Was haben die Mitarbeiter fremder Unternehmen davon?
Die Werber sind nicht Greenpeace-Angestellte, sondern bei den Agenturen beschäftigt. Ihr Einkommen basiert auf:
Fixlohn + Provision oder rein leistungsabhängige Vergütung:
Fixe Stundenlöhne (z. B. Greenpeace: ca. 14–18 € pro Stunde + Bonus) [jobs.greenpeace.de]
Provisionen für gewonnene Fördermitglieder (Prozentsatz oder Staffelmodell) [de.indeed.com], [krauss-gmbh.com]
Zusatzleistungen: Reisekosten, Unterkunft bei Touren, Coaching, teilweise Urlaubsgeld [jobs.greenpeace.de]
Motivation: Sinnstiftende Arbeit, flexible Arbeitszeiten, Teamreisen, Abenteuerfaktor [apln.de]
⚠️ Warum machen NGOs das?
❗ Kritische Punkte
Provisionen können hoch sein (bis zu 40 % der ersten Beiträge), was rechtlich und steuerlich heikel ist (Gefahr für Gemeinnützigkeit bei Übermaß). [skala-campus.org]
Aggressive Methoden (z. B. bedrängen, Weg versperren) sind nicht erlaubt und können als Belästigung oder Nötigung gelten.
Hier die rechtliche Lage für Infostände (z. B. Greenpeace) in Fußgängerzonen in Baden-Württemberg, speziell Heidelberg:
✅ Grundregeln für Infostände
Das Aufstellen eines Infostands in der Fußgängerzone ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg. Dafür ist eine Genehmigung der Stadt erforderlich. [anwalt.de], [bruchsal.form.cloud]
Der Stand darf nicht den Verkehr behindern: Mindestbreiten für Gehwege müssen eingehalten werden, Rettungswege und Geschäftszugänge müssen frei bleiben. [stuttgart.de]
Zusatzaktionen wie Musik, Lautsprecher oder aggressive Werbung sind verboten. [stuttgart.de]
👥 Dürfen Mitarbeiter den Stand verlassen und Passanten ansprechen?
Ja, grundsätzlich dürfen sie Passanten ansprechen, solange:
der Werbecharakter klar erkennbar ist (z. B. durch Kleidung oder sichtbaren Stand). [vis.bayern.de], [kanzlei-loos.de]
die Ansprache nicht aufdringlich erfolgt.
Nicht erlaubt:
Absichtliches Versperren des Weges oder am Weitergehen hindern → kann als Nötigung (§ 240 StGB) oder Belästigung gewertet werden. [frage.de]
Folgen trotz Ablehnung oder bedrängen → gilt als unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG. [frankfurt-...ain.ihk.de]
⚠️ Was gilt als Belästigung?
Nach § 7 UWG liegt eine unzumutbare Belästigung vor, wenn:
der Werbezweck nicht sofort erkennbar ist (z. B. „verdeckte“ Ansprache),
oder die Person trotz Ablehnung weiter bedrängt wird. [vis.bayern.de], [kanzlei-loos.de]
🏛️ Kommunale Besonderheiten (Heidelberg)
Kurzfassung
Erlaubt: Infostand mit Genehmigung, freundliches Ansprechen, Flyer anbieten.
Nicht erlaubt: Weg versperren, bedrängen, verdeckte Werbung, aggressive Methoden.











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