top of page

Grundregeln für Infostände am Heidelberger Bismarckplatz, oder in der Fußgängerzone

  • Autorenbild: Andreas Schink
    Andreas Schink
  • 30. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit
ree

Es ist eine nervende Situation, welche ich selbst mehrfach in der Mittagspause im Monat erlebe. Und manche Mitarbeiter springen plötzlich vor einen!!! Welche Agenturen stehen für Greenpeace & Co in Fußgängerzonen?

Greenpeace und andere NGOs (z. B. WWF, SOS-Kinderdörfer, Ärzte ohne Grenzen) arbeiten oft mit externen Fundraising-Agenturen, die auf Face-to-Face-Marketing spezialisiert sind. Beispiele:

  • Apollon Dialogmarketing – bundesweite Infostand- und Reisekampagnen für NGOs [apln.de]

  • Deutsche Fundraising Company (DFC) – Kampagnen, Mailings und Straßenaktionen für gemeinnützige Organisationen [d-fc.de]

  • Brave Fundraising GmbH (Schweiz, auch in Deutschland aktiv) – Face-to-Face und Door-to-Door Fundraising [bravefundraising.ch]

  • Inspired People (UK-Beispiel, ähnliches Modell in DE) – Recruiting und Einsatz für Greenpeace [greenpeace.org.uk]

Diese Agenturen übernehmen die Mitglieder- und Spenderwerbung im Auftrag der NGOs.


💰 Was haben die Mitarbeiter fremder Unternehmen davon?

Die Werber sind nicht Greenpeace-Angestellte, sondern bei den Agenturen beschäftigt. Ihr Einkommen basiert auf:

  • Fixlohn + Provision oder rein leistungsabhängige Vergütung:

  • Zusatzleistungen: Reisekosten, Unterkunft bei Touren, Coaching, teilweise Urlaubsgeld [jobs.greenpeace.de]

  • Motivation: Sinnstiftende Arbeit, flexible Arbeitszeiten, Teamreisen, Abenteuerfaktor [apln.de]


⚠️ Warum machen NGOs das?

  • Greenpeace & Co finanzieren sich fast ausschließlich über private Spenden (keine staatlichen Gelder, keine Unternehmensspenden). [greenpeace.de]

  • Face-to-Face ist eine der effektivsten Methoden, um Dauerspenden und Mitgliedschaften zu gewinnen. [sofii.org]


Kritische Punkte

  • Provisionen können hoch sein (bis zu 40 % der ersten Beiträge), was rechtlich und steuerlich heikel ist (Gefahr für Gemeinnützigkeit bei Übermaß). [skala-campus.org]

  • Aggressive Methoden (z. B. bedrängen, Weg versperren) sind nicht erlaubt und können als Belästigung oder Nötigung gelten.

Hier die rechtliche Lage für Infostände (z. B. Greenpeace) in Fußgängerzonen in Baden-Württemberg, speziell Heidelberg:

Grundregeln für Infostände

  • Das Aufstellen eines Infostands in der Fußgängerzone ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg. Dafür ist eine Genehmigung der Stadt erforderlich. [anwalt.de], [bruchsal.form.cloud]

  • Der Stand darf nicht den Verkehr behindern: Mindestbreiten für Gehwege müssen eingehalten werden, Rettungswege und Geschäftszugänge müssen frei bleiben. [stuttgart.de]

  • Zusatzaktionen wie Musik, Lautsprecher oder aggressive Werbung sind verboten. [stuttgart.de]


👥 Dürfen Mitarbeiter den Stand verlassen und Passanten ansprechen?

  • Ja, grundsätzlich dürfen sie Passanten ansprechen, solange:

    • der Werbecharakter klar erkennbar ist (z. B. durch Kleidung oder sichtbaren Stand). [vis.bayern.de], [kanzlei-loos.de]

    • die Ansprache nicht aufdringlich erfolgt.

  • Nicht erlaubt:

    • Absichtliches Versperren des Weges oder am Weitergehen hindern → kann als Nötigung (§ 240 StGB) oder Belästigung gewertet werden. [frage.de]

    • Folgen trotz Ablehnung oder bedrängen → gilt als unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG. [frankfurt-...ain.ihk.de]


⚠️ Was gilt als Belästigung?

  • Nach § 7 UWG liegt eine unzumutbare Belästigung vor, wenn:

    • der Werbezweck nicht sofort erkennbar ist (z. B. „verdeckte“ Ansprache),

    • oder die Person trotz Ablehnung weiter bedrängt wird. [vis.bayern.de], [kanzlei-loos.de]


🏛️ Kommunale Besonderheiten (Heidelberg)

  • Heidelberg verlangt für Infostände eine Sondernutzungserlaubnis.

  • Die Stadt kann zusätzliche Auflagen machen (z. B. feste Standorte, zeitliche Begrenzung).

  • Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Entzug der Genehmigung. [anwalt.de]


Kurzfassung

  • Erlaubt: Infostand mit Genehmigung, freundliches Ansprechen, Flyer anbieten.

  • Nicht erlaubt: Weg versperren, bedrängen, verdeckte Werbung, aggressive Methoden.

 
 
 

Kommentare


Top Stories

  • Instagram
  • Facebook
  • Twitter
bottom of page