Grundregeln für Infostände am Heidelberger Bismarckplatz, oder in der Fußgängerzone
- Andreas Schink

- 30. Okt.
- 2 Min. Lesezeit

Es ist eine nervende Situation, welche ich selbst mehrfach in der Mittagspause im Monat erlebe. Und manche Mitarbeiter springen plötzlich vor einen!!! ✅ Welche Agenturen stehen für Greenpeace & Co in Fußgängerzonen?
Greenpeace und andere NGOs (z. B. WWF, SOS-Kinderdörfer, Ärzte ohne Grenzen) arbeiten oft mit externen Fundraising-Agenturen, die auf Face-to-Face-Marketing spezialisiert sind. Beispiele:
Apollon Dialogmarketing – bundesweite Infostand- und Reisekampagnen für NGOs [apln.de]
Deutsche Fundraising Company (DFC) – Kampagnen, Mailings und Straßenaktionen für gemeinnützige Organisationen [d-fc.de]
Brave Fundraising GmbH (Schweiz, auch in Deutschland aktiv) – Face-to-Face und Door-to-Door Fundraising [bravefundraising.ch]
Inspired People (UK-Beispiel, ähnliches Modell in DE) – Recruiting und Einsatz für Greenpeace [greenpeace.org.uk]
Diese Agenturen übernehmen die Mitglieder- und Spenderwerbung im Auftrag der NGOs.
💰 Was haben die Mitarbeiter fremder Unternehmen davon?
Die Werber sind nicht Greenpeace-Angestellte, sondern bei den Agenturen beschäftigt. Ihr Einkommen basiert auf:
Fixlohn + Provision oder rein leistungsabhängige Vergütung:
Fixe Stundenlöhne (z. B. Greenpeace: ca. 14–18 € pro Stunde + Bonus) [jobs.greenpeace.de]
Provisionen für gewonnene Fördermitglieder (Prozentsatz oder Staffelmodell) [de.indeed.com], [krauss-gmbh.com]
Zusatzleistungen: Reisekosten, Unterkunft bei Touren, Coaching, teilweise Urlaubsgeld [jobs.greenpeace.de]
Motivation: Sinnstiftende Arbeit, flexible Arbeitszeiten, Teamreisen, Abenteuerfaktor [apln.de]
⚠️ Warum machen NGOs das?
❗ Kritische Punkte
Provisionen können hoch sein (bis zu 40 % der ersten Beiträge), was rechtlich und steuerlich heikel ist (Gefahr für Gemeinnützigkeit bei Übermaß). [skala-campus.org]
Aggressive Methoden (z. B. bedrängen, Weg versperren) sind nicht erlaubt und können als Belästigung oder Nötigung gelten.
Hier die rechtliche Lage für Infostände (z. B. Greenpeace) in Fußgängerzonen in Baden-Württemberg, speziell Heidelberg:
✅ Grundregeln für Infostände
Das Aufstellen eines Infostands in der Fußgängerzone ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg. Dafür ist eine Genehmigung der Stadt erforderlich. [anwalt.de], [bruchsal.form.cloud]
Der Stand darf nicht den Verkehr behindern: Mindestbreiten für Gehwege müssen eingehalten werden, Rettungswege und Geschäftszugänge müssen frei bleiben. [stuttgart.de]
Zusatzaktionen wie Musik, Lautsprecher oder aggressive Werbung sind verboten. [stuttgart.de]
👥 Dürfen Mitarbeiter den Stand verlassen und Passanten ansprechen?
Ja, grundsätzlich dürfen sie Passanten ansprechen, solange:
der Werbecharakter klar erkennbar ist (z. B. durch Kleidung oder sichtbaren Stand). [vis.bayern.de], [kanzlei-loos.de]
die Ansprache nicht aufdringlich erfolgt.
Nicht erlaubt:
Absichtliches Versperren des Weges oder am Weitergehen hindern → kann als Nötigung (§ 240 StGB) oder Belästigung gewertet werden. [frage.de]
Folgen trotz Ablehnung oder bedrängen → gilt als unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG. [frankfurt-...ain.ihk.de]
⚠️ Was gilt als Belästigung?
Nach § 7 UWG liegt eine unzumutbare Belästigung vor, wenn:
der Werbezweck nicht sofort erkennbar ist (z. B. „verdeckte“ Ansprache),
oder die Person trotz Ablehnung weiter bedrängt wird. [vis.bayern.de], [kanzlei-loos.de]
🏛️ Kommunale Besonderheiten (Heidelberg)
Kurzfassung
Erlaubt: Infostand mit Genehmigung, freundliches Ansprechen, Flyer anbieten.
Nicht erlaubt: Weg versperren, bedrängen, verdeckte Werbung, aggressive Methoden.















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