Ab dem1. März 2026 treten in Deutschland neue Regelungen für Versicherungskennzeichen in Kraft. Die wesentliche Änderung ist der jährliche Farbwechsel
- Andreas Schink

- 27. Feb.
- 1 Min. Lesezeit

Ab dem
1. März 2026 treten in Deutschland neue Regelungen für Versicherungskennzeichen in Kraft. Die wesentliche Änderung ist der jährliche Farbwechsel, um die Gültigkeit der Versicherung schnell kontrollierbar zu machen.
Hier sind die Fakten zur Neuregelung:
Farbwechsel auf Schwarz: Die bisher grünen Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, Mofas, E-Scooter und S-Pedelecs verlieren ihre Gültigkeit. Ab dem 1. März 2026 müssen diese Fahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen ausgestattet sein.
Betroffene Fahrzeuge: Die Regelung betrifft alle Leichtkrafträder, Roller, Mopeds/Mofas sowie E-Scooter, die nicht zulassungspflichtig sind, aber ein Versicherungskennzeichen benötigen (Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum oder max. 4 kW Leistung).
Stichtag: Wer nach dem 1. März 2026 weiterhin mit dem alten grünen Schild fährt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes und begeht eine Straftat.
Erhältlichkeit: Die neuen schwarzen Kennzeichen sind bei Kfz-Versicherern oder direkt online als Blechschild oder Klebefolie erhältlich.











Kommentare